SPD reicht Zulassungsantrag für Volksbegehren beim Innenministerium ein

Veröffentlicht am 23.02.2019 in Kommunalpolitik

Die SPD Baden-Württemberg hat heute beim Innenministerium ihren Zulassungsantrag zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas eingereicht. Bis zum Dienstag waren über 17.000 beglaubigte Unterschriften zur Unterstützung des Begehrens beim SPD-Landesverband eingegangen – also weit über die erforderlichen 10.000.

„Diese Resonanz ist einfach klasse. Mehr als 17.000 Unterschriften in nur vier Wochen sind ein tolles Signal für Gebührenfreiheit in der Kita. Wir gehen davon aus, dass der Innenmister nun sauber und objektiv die rechtliche Prüfung vornimmt“, erklärte der SPD-Landesvorsitzende Andreas Stoch im Hinblick auf den ersten Antrag auf ein Volksbegehren nach Änderung der Landesverfassung. „Danach geht’s dann erst richtig los auf unserem Weg, die Familien in Baden-Württemberg spürbar und dauerhaft zu entlasten.“ Staatssekretär Wilfried Klenk hatte am Vormittag die Unterschriften im Beisein von Eltern und ihren Kindern entgegengenommen.

Binder: Freie Sammlung – oder auf dem Rathaus

Die SPD erwartet in ihrem Zulassungsantrag, dass die Prüfung – gemäß der im Volksabstimmungsgesetz festgeschriebenen Frist – innerhalb von drei Wochen stattfindet, also spätestens bis zum 5. März. Die öffentliche Bekanntmachung der Zulassung muss dann unmittelbar danach erfolgen, also spätestens in der neunten Ausgabe des Staatsanzeigers, die am 8. März erscheint. Nach der anschließenden Vier-Wochen-Frist werden die Sozialdemokraten dann Anfang April mit der Unterschriftensammlung beginnen. Nach den Worten von Generalsekretär Sascha Binder fordert die SPD mit Blick auf das Gesetz auch ein, die betreffenden Eintragungslisten in allen Gemeinden im Land aufzulegen. „Die Bürgerinnen und Bürger können dann in ihrem Rathaus oder bei vielen anderen Gelegenheiten im Land für die Abschaffung der Kita-Gebühren unterschreiben“, so Binder.

Insgesamt sind nach der Bekanntmachung sechs Monate Zeit, um Unterschriften für das Begehren zu sammeln. Dazu sind ein Zehntel der Wahlberechtigten im Land notwendig, das bedeutet circa 770.000 Menschen. Ist das Volksbegehren bis im September erfolgreich, wird der zugrunde liegende Gesetzentwurf im Oktober dem Landtag vorgelegt. Verweigert die Parlamentsmehrheit die Zustimmung, findet über den Gesetzentwurf eine Volksabstimmung statt.

 

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